Auszeichnung „Weißer Engel“

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zeichnet Personen für vorbildliche Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich mit dem „Weißen Engel“ aus. Die Auszeichnung wird für langjähriges und regelmäßiges ehrenamtliches Engagement  im Bereich Pflege verliehen, insbesondere für vorbildhafte häusliche Pflege. Abgrenzungsmerkmal gegenüber der „Pflegemedaille“ (siehe „Pflegemedaille und Ehrenurkunde“) ist, dass die Ursache der Pflegebedürftigkeit in einem „schleichenden Erkrankungsprozess“ (z. B. Demenz) oder in einer „ad-hoc-Erkrankung“ (z. B. Schlaganfall) liegt oder altersbedingt ist. Die Auszeichnung besteht aus einer Ehrennadel und einer Urkunde und wird an höchstens 70 Personen im Jahr vergeben.


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