Baurecht; Beratung und Stellungnahmen

Die Kreisverwaltungsbehörden beantworten baurechtliche und erschließungsrechtliche Fragen und erstellen Stellungnahmen.

Die Kreisverwaltungsbehörden beraten die Bürger im Bereich des Bau- und Erschließungsrechts und nehmen (neben anderen Behörden) im Rahmen von Bauleitplanverfahren und zahlreichen anderen (Genehmigungs-) Verfahren Stellung.

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