Bayerische Ehrenamtskarte; Beantragung
Die „Ehrenamtskarte Bayern“ ist ein modernes Instrument der öffentlichen Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements. Mit der Ehrenamtskarte erhalten die Bürgerinnen und Bürger Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern (staatliche Museen und Schlösser, Bayerische Seenschifffahrt). Vergünstigungen der privaten Wirtschaft (z. B. Rabatte, Freikarten) vor Ort sowie bei kommunalen Einrichtungen (z. B. Schwimmbäder, öffentlicher Nahverkehr) werden durch die sich beteiligenden Landkreise und kreisfreien Städte akquiriert. Die Ehrenamtskarte wird ferner von großen Unternehmen wie z. B. BMW und Audi sowie dem LEGO Land unterstützt. Die Vergünstigungen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte werden von den sich beteiligenden Landkreisen / kreisfreien Städten gegenseitig anerkannt. Die Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig.
Wer bekommt die Ehrenamtskarte?
- Allgemeine Voraussetzungen: Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte beteiligen.
- Persönliche Voraussetzungen: Folgende Voraussetzungen müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten wollen:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
- Inhaber einer Juleica
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) bzw. Feuerwehrdienstleistende, die sich in der Ausbildung der Modularen Truppausbildung zum Truppführer befinden und dabei mindestens schon das sog. Basismodul mit Prüfung abgeschlossen haben,
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich
- Teilnehmende in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einen Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Eine unbergenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten:
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
- Ehrenamtliche, die nachweislich seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr engagiert sind sowie
- Feuerwehrdienstleistende des Freistaates Bayern und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.
Die Ehrenamtskarte können nur diejenigen erhalten, die in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt wohnen, die bei der Vergabe mitmachen.
Es wird die Möglichkeit eröffnet, dass künftig auch die Ehrenamtlichen die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten können,
- die zwar in einer bayerischen Kommune wohnen, die die Bayerische Ehrenamtskarte nicht eingeführt hat, sich aber in einer bayerischen Kommune mit Bayerischer Ehrenamtskarte engagieren und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen
oder - die außerhalb Bayerns wohnen, sich aber in Bayern in einer Kommune ehrenamtlich engagieren, die die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt hat und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen.
Die Entscheidung darüber und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, trifft die jeweilige Kommune in eigener Verantwortung (vgl. Allgemeine Voraussetzungen).
Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt, soweit die Kommune an der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte teilnimmt