Bayerische Ehrenamtsversicherung

Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern seit 2007 sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben. Sie gilt nicht nur für eingetragene Vereine oder rechtlich eigenständige Organisationen, sondern auch für kleine, rechtlich unselbstständige Initiativen, Gruppen und Projekte.


Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung. Sie ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfalle vor.


Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.


Haftpflichtversicherung


Wer ist versichert?


  • Versichert sind ehrenamtlich/freiwillig für das Gemeinwohl Tätige, die in Bayern aktiv sind oder deren Engagement von Bayern ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen oder Aktionen).
  • Der konkrete Engagementbereich spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle.
  • Ehrenamtlich ist eine Betätigung, die von Ehrenamtlichen freiwillig und unentgeltlich ausgeübt wird, keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und dem Gemeinwohl dient. Hierbei sind insbesondere eine gewisse Verfestigung der Tätigkeit und ein Bezug zum öffentlichen Raum notwendig.
  • Der Versicherungsschutz richtet sich vor allem an ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbstständigen Organisationen engagieren.


Wer ist nicht versichert?


  • Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, Besucher usw., die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind.
  • Die Organisation/Gemeinschaft, für die die Tätigkeit erbracht wird: Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen etc. sind also weiter in der Pflicht, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Sollte ein Ehrenamtlicher selbst in Anspruch genommen werden, besteht hierbei die Möglichkeit, bei der Organisation Regress zu nehmen.
  • Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko anderweitig abgesichert ist.
  • Von der Haftpflichtversicherung sind solche Schäden ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ eintreten. Dazu gehören auch Rabattverlustschäden.



    Versicherte Leistungen


    • 5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden
    • 100.000 € für Vermögensschäden


    Unfallversicherung


    Wer ist versichert?


    • Die gleiche Personengruppe wie bei der Haftpflichtversicherung.
    • Jedoch besteht im Bereich der Unfallversicherung ein Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in rechtlich selbständigen Strukturen.
    • Das Wegerisiko ist mitversichert.


    Wer ist nicht versichert?


    • Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, Besucher, usw., die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind.
    • Personen, für die ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
    • Personen, für die der Träger/die Vereinigung, für die sie ehrenamtlich tätig sind, bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen hat.
    • Personen, die aufgrund einer eigenen Beitragsleistung bereits Versicherungsschutz genießen.


    Versicherte Leistungen


    • 175.000 € maximal bei 100 % Invalidität
    • 10.000 € im Todesfall
    • 2.000 € für Zusatz-Heilkosten
    • 1.000 € für Bergungskosten


    Die Versicherungskammer Bayern ist Partner der Bayerischen Staatsregierung bei der Umsetzung der Bayerischen Ehrenamtsversicherung. Auskünfte zum Versicherungsschutz gibt die Versicherungkammer Bayern unter der zentralen Telefonnummer (089) 21 60 37 77.


    www.ehrenamtsversicherung.bayern.de

    youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow