Bayerisches Baukindergeld Plus; Beantragung
Mehr Wohnungsbau zu schaffen und zugleich die Eigentumsbildung zu unterstützen, ist neben der Förderung von bezahlbaren Mietwohnungen eine zentrale Säule bayerischer Wohnungspolitik.
Damit gerade auch für junge Familien der Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit werden kann, hat Bayern die Bayerische Eigenheimzulage eingeführt, das Baukindergeld durchgesetzt und flankiert diese Bundesleistung mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus.
Das Bayerische Baukindergeld Plus kann seit dem 18. September 2018 bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) beantragt werden und wird als jährlicher Zuschuss in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Es läuft zehn Jahre. Der Gesamtzuschuss beträgt also 3.000 Euro je Kind.
Mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus stockt der Freistaat Bayern das Baukindergeld des Bundes auf 1.500 Euro pro Jahr und Kind und damit auf insgesamt 15.000 Euro auf.
Voraussetzung für das Bayerische Baukindergeld Plus ist die Auszahlung des Baukindergeldes des Bundes durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Gefördert wird der erstmalige Neubau und Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum in Bayern. Keine Förderung erhält, wer bereits Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland besitzt.
Gefördert wird, wenn der Baubeginn oder der notarielle Kaufvertragsabschluss nicht vor dem 01.01.2018 erfolgte. Der Antrag kann frühestens nach Bezug des Wohnungseigentums und der Auszahlung des Baukindergeldes durch die KfW gestellt werden. Er muss dann innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung der KfW für das Baukindergeld des Bundes bei der BayernLabo eingehen.
Antragsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Antragsstellung seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat. Gleichgestellt ist insbesondere, wer seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgeht.
Die Einkommensgrenze liegt für einen Haushalt mit einem Kind bei 90.000 Euro zu versteuerndes jährliches Einkommen. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um je 15.000 Euro. Kinder können nur angerechnet werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung unter 18 Jahre alt sind.
Für die Abwicklung (Antragsstellung, Bewilligung, Auszahlung) ist die BayernLabo zuständig. Das Baukindergeld des Bundes kann oline bei der KfW beantragt werden.