Begasungen; Beantragung eines Befähigungsscheins

Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung mit bestimmten gefährlichen Begasungsmitteln dürfen nur durch besonders geschulte Sachkundige durchgeführt werden, die über einen von der Behörde dafür ausgestellten gültigen Befähigungsschein besitzen. Um Begasungen durchführen zu können, ist darüber hinaus eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.
Für Begasungstätigkeiten mit Begasungsmitteln, die nach der Gefährlichkeitseinstufung als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 einzustufen sind, ist ein Befähigungsschein erforderlich (das gilt z. B. für die Begasungsmittel Cyanwasserstoff, Phosphorwasserstoff, Ethylenoxid, Formaldehyd oder Sulfuryldiflurid).

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow