Begutachtungsstellen für Fahreignung; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Die Regierung der Oberpfalz erteilt die amtliche Anerkennung der Begutachtungsstellen für Fahreignung.

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen hierfür die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (Fahreignung). Hat die Führerscheinstelle Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, wird dieser durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung überprüft. Eignungszweifel können vorliegen z. B. bei Schwerhörigkeit, Herzrhythmusstörungen aber auch Alkoholmissbrauch und Einnahme von Betäubungsmitteln.


Die Begutachtung der Fahreignung wird von Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt, die hierfür amtlich anerkannt sein müssen.

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