Behindertenbreitensport; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen
Der Freistaat Bayern fördert die Durchführung von Maßnahmen im Behindertenbreitensport.
Zweck
Sport ist für Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und zur sinnvollen Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung.
Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen und Kursen im Behindertensport ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung an überregionalen Behindertensportveranstaltungen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand
Gefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von körperlich oder geistig behinderten Personen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Behindertensportverbände.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.
Art und Höhe
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.