Behindertenbreitensport; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen

Der Freistaat Bayern fördert die Durchführung von Maßnahmen im Behindertenbreitensport.

Zweck

Sport ist für Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und zur sinnvollen Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung.

Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen und Kursen im Behindertensport ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung an überregionalen Behindertensportveranstaltungen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegenstand

Gefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von körperlich oder geistig behinderten Personen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Behindertensportverbände.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.

Art und Höhe

Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow