Behindertendienste (Dienste der offenen Behindertenarbeit)
Für ganz Bayern wurde ein flächendeckendes Netz von Diensten der Offenen Behindertenarbeit aufgebaut. Sie sollen ergänzend zu den allgemeinen Sozialen Diensten spezielle Hilfen für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke sowie deren Familien anbieten. Aufgabe dieser Dienste ist,
- Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke sowie deren Familien umfassend in allen Lebensbereichen zu beraten und zu betreuen,
- den Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und
- die Familien mit Angehörigen mit Behinderung zu entlasten.
Organisatorisch sind die ambulanten Beratungs- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung vor allem angebunden an Sozialstationen, Behinderteneinrichtungen bzw. Behindertenverbände.
Kostenträger der Betreuungs- und sonstigen Hilfsleistungen sind vor allem die Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.
Gemeinsame Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und der Bayerischen Bezirke
Verbände der freien Wohlfahrtspflege; Behindertenverbände; Sozialhilfeverwaltungen bei den Bezirken
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