Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Verbandsarbeit auf Landesebene

Bayerische Landesverbände von Menschen mit Behinderung können eine Zuwendung für ihre Verbandsarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.

Zweck

Die Förderung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Dabei sollen vorwiegend kleinere finanzschwache Träger, die die von seltenen Behinderungen Betroffenen vertreten und betreuen, bei Fortführung und Ausbau ihrer Betreuungsarbeit unterstützt werden.

Gegenstand

Gefördert werden die dem Träger entstehenden Kosten der Verbands- und Betreuungsarbeit auf Landesebene.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Landesbehindertenverbände, die Behinderte regelmäßig umfassend oder in einem wesentlichen Lebensbereich beraten und betreuen.

Art und Höhe

Institutionelle Förderung: Die Förderhöhe richtet sich nach der Mitgliederanzahl (die alten DM-Beträge in Nr. 5.2 der Grundsätze sind wie folgt zu ersetzen).

100 – 1.000 Verbandsmitglieder: bis zu 6.100,00 Euro
1.001 – 3.000 Verbandsmitglieder: bis zu 8.100,00 Euro
3.001 – 8.000 Verbandsmitglieder: bis zu 10.200,00 Euro
8.001 – 20.000 Verbandsmitglieder: bis zu 13.200,00 Euro

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