Behinderung; Beantragung von Hilfen für die Nutzung von Fahrdiensten

Die Bezirke möchten schwer behinderten Menschen, die in ihrem Bereich wohnen und in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, trotzdem die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.

Hilfe für den Fahrdienst soll die Begegnung und den Umgang mit anderen Menschen erleichtern. Der behinderte Mensch kann sie verwenden, um Veranstaltungen oder Einrichtungen zu besuchen, die der Geselligkeit, Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen, wie Cafés, Kino, Theater oder Konzerte.

Nicht gedacht ist sie für Fahrten zu ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen, zur Arbeit, Ausbildung, Schule, Tagesstätte, Tagespflege oder sonstigen teilstationären Einrichtungen. Hier sind gegebenenfalls andere Kostenträger, z.B. Krankenkasse oder Agentur für Arbeit, zuständig.

Die Bezirke bewilligen die Leistung in Form von Pauschalen, die je nach Bezirk teils eine monatliche Geldsumme, teils eine Anzahl von Fahrten oder auch eine Kilometer-Anzahl pro Jahr umfassen. Diese Pauschalen kann der Benutzer für spezielle Behindertenfahrdienste oder meist auch für Taxi-Unternehmen verwenden.

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