Behinderung; Beantragung von Hilfen zur Rehabilitation

Die Bezirke können im Rahmen der Sozialhilfegewährung die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme übernehmen.

Jeder kann in die Situation geraten, dass er durch Krankheit oder Unfall sein Leben nicht mehr wie bisher führen kann. Eine Rehabilitation kann den Weg zurück in das gewohnte Alltags- und Berufsleben öffnen.

Die Bezirke können im Rahmen der Sozialhilfegewährung die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme übernehmen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Gefördert wird in den folgenden Teilbereichen:

  • Rehabilitation für psychisch behinderte bzw. suchtkranke Menschen in stationären Einrichtungen
  • Rehabilitation für kranke und behinderte Menschen in Fachkrankenhäusern, Fachabteilungen und Spezialeinrichtungen
  • Rehabilitation in Einrichtungen für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen
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