Behinderung; Beantragung von Kfz-Hilfen

Die Bezirke möchten behinderten Menschen, die in ihrem Bereich wohnen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und besonders am Berufs- und Arbeitsleben ermöglichen. In manchen Fällen ist dazu ein Kraftfahrzeug erforderlich. Die Bezirke gewähren je nach individuellem Bedarf finanzielle Hilfen oder Sachleistungen.

Die Bezirke möchten behinderten Menschen, die in ihrem Bereich wohnen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und besonders am Berufs- und Arbeitsleben ermöglichen. In manchen Fällen ist dazu ein Kraftfahrzeug erforderlich. Die Bezirke gewähren je nach individuellem Bedarf finanzielle Hilfen oder Sachleistungen.

Kraftfahrzeughilfen können folgende Hilfen umfassen:

  • Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
  • Hilfe zur Beschaffung von besonderen Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräten für Kraftfahrzeuge
  • Hilfe für den Betrieb und die Instandhaltung eines Kraftfahrzeugs
  • Hilfe zur Erlangung der Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug.

Ein Hilfebedarf kann schriftlich, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache durch den Hilfesuchenden oder durch Dritte bekannt werden.

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