Berufsabschluss; Beratung zu Anerkennungsverfahren

Wer einen Abschluss im Ausland erworben hat, kann die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit erfolgt auf Basis festgelegter formaler Kriterien, wie z. B. Inhalt und Dauer der Ausbildung. Die Vielfalt der beruflichen Bildungsabschlüsse führt dazu, dass für die Anerkennung unterschiedliche Stellen zuständig sind.


In einem Anerkennungsverfahren führt die zuständige Stelle eine Gleichwertigkeitsprüfung durch. Dabei wird der ausländische Berufsabschluss mit der entsprechenden deutschen Qualifikation (Referenzberuf) verglichen.


Ein Antrag auf eine Gleichwertigkeitsprüfung kann nur gestellt werden, wenn ein im Ausland erworbener Berufsabschluss vorliegt. Un- oder angelernte Personen ohne einen formalen Berufsabschluss können keinen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation stellen. Rechtsgrundlage für bundesrechtlich geregelte Berufe (z. B. Bäcker/-in) ist das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz  – BQFG), das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist.


Für im Freistaat Bayern landesrechtlich geregelte Berufe (z. B. Erzieher/in) gilt seit dem 1. August 2013 das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG).


Nähere Informationen zum BayBQFG finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.


Welche Stelle zuständig ist, hängt von dem Abschluss und dem geplanten Arbeitsort ab.


Ausführliche Informationen (z. B. Voraussetzungen, Ablauf des Verfahrens, erforderliche Unterlagen) je Beruf und die Kontaktdaten der zuständigen Stelle sind in dem Informationsportal www.Anerkennung-in-Deutschland.de sowie auf dem Dienstleistungsportal Bayern zu finden.


Beispiele für Zuständigkeiten in Bayern:


  • Handwerksberufe: Handwerkskammern
  • Industriell-technische Berufe: Kompetenzzentrum der deutschen Industrie- und Handelskammern-IHK FOSA (Foreign Skills Approval)
  • Gesundheitsfachberufe: Bezirksregierungen
  • Sozial- und Kindheitspädagogen: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken


Informationen zur beruflichen Anerkennung auf Deutsch und Englisch bietet die Telefonhotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie ist Montag bis Freitag unter der Rufnummer +49(0)30 1815-1111 zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz erreichbar.


Um Anerkennungssuchenden erste Orientierung in ihrer Landessprache zu geben, hat das BAMF im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einen Flyer in mehreren Sprachen herausgegeben. Auf sechs Seiten sind erste Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zusammengestellt. Der Flyer steht im Informationsportal http://www.Annerkennung-in-Deutschland.de/ als Download-Version bereit.


Eine Beratung der Anerkennungssuchenden ist in Bayern durch die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfZ) gGmbH und das IQ-Netzwerk an insgesamt acht Beratungsstellen möglich. Die fünf Beratungsstellen des bfz werden durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, die drei anderen Beratungsstellen durch das Bundesprogramm „Integration durch Qualifizierung“ gefördert. Eine umfangreiche Beratung rund um das Anerkennungsverfahren ist an folgenden Standorten möglich:


  • Augsburg: Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH in Augsburg (Telefon: 0821/4551090, E-Mail: anerkennungsberatung@tuerantuer.de)
  • Bamberg: bfz Bamberg (Tel: 0951/93224-612, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • Ingolstadt: bfz Ingolstadt (Tel: 0841/9815-212 und Tel: 0841/9815209, E-Mail:anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • Landshut: bfz Landshut (Tel: 0871/96226-56, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • München: Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen in München (Tel: 089/233-40520, E-Mail: servicestelle-anerkennung.soz@muenchen.de)
  • Nürnberg: Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg, ZAQ (Tel: 0911/231-10552, E-Mail: anerkennungsberatung@stadt.nuernberg.de)
  • Regensburg: bfz Regensburg (Tel: 0941/40207-15 und Tel. 0941/40207-36, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • Würzburg: bfz Würzburg (Tel: 0931/304181-13, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de).


Weitere Informationen hält das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ im Internet bereit.


www.anerkennung-in-deutschland.de


www.ihk-fosa.de


www.netzwerk-iq.de


www.stmas.bayern.de/berufsbildung/anerkennung-ausland/index.php


www.eap.bayern.de/informationen/berufsanerkennung


www.eap.bayern.de/adressen/einheitliche-ansprechpartner-bayern

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow