Berufsanerkennung; Beantragung

Wenn Sie einen beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben und in Bayern in Ihrem Beruf arbeiten möchten, dann können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

Für die Berufsausübung ist eine Anerkennung nur bei reglementierten Berufen zwingend erforderlich. Das sind Berufe wie Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Gesundheits- und Krankenpfleger, bei denen die Ausübung durch besondere Vorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Ohne eine volle Gleichwertigkeit einschließlich der landesrechtlichen Spezifika ist eine Beschäftigung im jeweiligen Beruf nicht möglich.


Für nicht reglementierte Berufe (z. B. duale Ausbildungsberufe, akademische Qualifikationen in nicht reglementierten Berufen) muss grundsätzlich kein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden. Mit einer ausländischen Qualifikation in einem nicht reglementierten Beruf kann man sich auch direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und eingestellt werden. Das Anerkennungsverfahren ist in diesem Fall aber sinnvoll, damit für den Arbeitgeber die ausländische Qualifikation transparent und besser einschätzbar wird. Bei nicht reglementierten Berufen kann auch ein Bescheid helfen, der zwar nicht die Gleichwertigkeit, jedoch Teile der vergleichbaren Qualifikation bestätigt. Es liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers, ob die Person dennoch eingestellt wird oder eine Weiterqualifizierung für die Tätigkeit notwendig ist.


Anerkennungssuchende müssen sich zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation an die jeweils für ihren Beruf zuständige Stelle wenden.


Es gibt in Bayern keine zentrale Stelle, die die Anerkennungsverfahren durchführt. Zuständig ist grundsätzlich die Stelle, die auch für die Ausbildung im jeweiligen Beruf zuständig ist. In einigen Fällen wurden Zuständigkeiten bayern- bzw. bundesweit gebündelt. Welche Stelle für Ihren Antrag zuständig ist, erfahren Sie im Anerkennungsfinder des Portals „Anerkennung in Deutschland„. Dieses Portal unterstützt Sie auch bei der Suche nach dem richtigen Referenzberuf. Auch die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter 030 / 1815-111 kann Fragen hierzu beantworten (in Deutsch und Englisch).


Sie können sich auch an eine der folgenden Beratungsstellen wenden. Eine umfangreiche Beratung rund um das Anerkennungsverfahren ist an folgenden Standorten möglich:


  • Augsburg: Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH in Augsburg (Tel: 0821/4551090, E-Mail: anerkennungsberatung@tuerantuer.de)
  • Bamberg: bfz Bamberg (Tel: 0951/93224-612, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • Ingolstadt: bfz Ingolstadt (Tel: 0841/9815-212 und Tel: 0841/9815209, E-Mail:anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • Landshut: bfz Landshut (Tel: 0871/96226-56, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • München: Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen in München (Tel: 089/233-33409, E-Mail: servicestelle-anerkennung.soz@muenchen.de)
  • Nürnberg: Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg, ZAQ (Tel: 0911/231-10552, E-Mail: anerkennungsberatung@stadt.nuernberg.de)
  • Regensburg: bfz Regensburg (Tel: 0941/40207-15 und Tel. 0941/40207-36, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • Würzburg: bfz Würzburg (Tel: 0931/304181-13, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de).


Weiterführende Informationen zur Berufsanerkennung finden Sie im Internetportal „Anerkennung in Deutschland“.


 


 

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