Berufsförderung für Menschen mit Behinderung
20.01.2020
Menschen mit Behinderung können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit entsprechend der Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre berufliche Eingliederung zu sichern.
Menschen mit Behinderung erhalten besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, soweit die berufliche Eingliederung nicht bereits durch die allgemeinen Leistungen für nicht behinderte Menschen erreicht werden kann.