Berufsgerichtliche Verfahren; Durchführung
20.01.2020
Die Generalstaatsanwaltschaft führt die Ermittlungen bei Berufspflichtverletzungen von Rechtsanwälten der im hiesigen Bezirk ansässigen Rechtsanwälte, erhebt die Anschuldigungen und vertritt diese im Verfahren beim Anwaltsgericht (sog. Anschuldigungsmonopol).
Die Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet die berufsgerichtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte. Im Fall von Pflichtverletzungen führt sie die Ermittlungen und erhebt ggf. eine Anschuldigung zum Anwaltsgericht. Das Anwaltsgericht kann u. a. die Ausschließung eines Rechtsanwaltes aus der Rechtsanwaltschaft verhängen.