Bestattungskosten, Unfallversicherung

Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit wird Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße (2020: 5.460 € West, 5.160 € Ost) gezahlt. Außerdem werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an den Ort der Bestattung übernommen, wenn der Versicherte außerhalb des Wohnorts tödlich verunglückt ist.


§ 64 Sozialgesetzbuch VII


Gesetzliche Unfallversicherungsträger


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