Betreuungsverein; Beantragung einer Förderung für Querschnittsarbeit

Der Freistaat Bayern fördert die Querschnittsarbeit der anerkannten Betreuungsvereine in Bayern.

Gegenstand

Der Freistaat Bayern fördert die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen der Betreuungsvereine zur Gewinnung, Anleitung, Fortbildung und Begleitung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer (vgl. Art. 4 Abs. 1 AGBtG), sowie Information und Beratung im Einzelfall über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Fallbezogene Aufgaben sind nicht Gegenstand der Förderung.

Zu diesen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • die Durchführung von Schulungen und Fachvorträgen, die Organisation von Veranstaltungen zum Austausch zwischen Ehrenamtlichen oder die Erstellung und Verteilung von Flyern
  • Information und Beratung über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Hierunter können Veranstaltungen oder Einzelberatungen, aber auch die Durchführung einer Informationshotline, das Aufstellen von Informationsständen oder die Verbreitung von Informationen über Presse und Internet fallen
  • sonstige, nicht fallbezogene Tätigkeiten wie beispielsweise die Mitarbeit in Arbeitskreisen oder die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Diensten

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Betreuungsvereine, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind und durch diesen zur Förderung vorgeschlagen werden und
  • Betreuungsvereine, die keinem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind und die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind die Sach- und Personalausgaben der Betreuungsvereine im Bereich der Querschnittsaufgaben (siehe oben).

Art und Umfang

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Eine 10%ige Eigenmittelbeteiligung des Zuwendungsempfängers wird vorausgesetzt.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung VV Nr. 2.2 zu Art. 44 BayHO.

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