Betriebsrente für Beschäftigte des Freistaates Bayern; Beantragung

Beschäftige im Arbeitsverhältnis können neben ihrer gesetzlichen Rente während ihrer Beschäftigung beim Freistaat Bayern einen Anspruch auf eine Betriebsrente erwerben. Bei Erfüllung der Voraussetzungen werden die Beschäftigten hierzu vom Freistaat Bayern als Arbeitgeber zur Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder angemeldet.

Die Betriebsrente wird im Rentenfall von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährt.

Für Beschäftigte des Freistaates Bayern ist tarifvertraglich geregelt, dass sie bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen zur Pflichtversicherung bei der VBL anzumelden sind. In der Pflichtversicherung erwerben die Beschäftigten entsprechend der Höhe ihrer Entgelte und dem jeweiligen Alter Versorgungspunkte. Diese werden Jahr für Jahr addiert und ergeben die Rentenanwartschaft.

In der Pflichtversicherung ist auch das Risiko der Erwerbsminderung mitversichert und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Hinterbliebene von der VBL eine Betriebsrente.

Ein Anspruch auf Betriebsrente (§§ 33-37 VBL-Satzung) entsteht, wenn bei dem Versicherten, der die Wartezeit erfüllt hat, der Versicherungsfall eingetreten ist. Der Bescheid des Rentenversicherungsträgers ist entscheidend für den Bezug der Betriebsrente. Nähere Informationen zur Gewährung der Betriebsrente finden Sie auf den Internetseiten der VBL (siehe „Weiterführende Links“).

Auch VBL-Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, erhalten eine Betriebsrente, wenn die Wartezeit erfüllt und der Versicherungsfall eingetreten ist. Nähere Informationen erhalten Sie von der VBL.

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