Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung
Bildende Künstler können für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten.
Zweck und Gegenstand
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der bildenden Künstlerinnen und Künstler stellt der Freistaat Bayern Mittel für ein Atelierförderprogramm bereit.
Im Jahre 1997 wurde das Bayerische Atelierförderprogramm eingeführt. Es sieht vor, dass bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler (ohne Altersbegrenzung), deren Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss von 230 Euro zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten können, wenn sie von einer Sachverständigenkommission aufgrund ihrer künstlerischen Leistungen für diese Förderung ausgewählt worden sind.
Der Zuschuss kann unmittelbar anschließend an die erste Förderperiode von 24 Monaten einmalig um weitere 24 Monate auf eine Gesamtdauer von 48 Monaten verlängert werden; dies setzt eine erfolgreiche erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus. Im Übrigen ist eine erneute Gewährung der Förderung nicht möglich.
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