Bildungskredit; Beantragung

Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung brauchen, können Sie einen Bildungskredit beantragen.

Der Bildungskredit unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer schulischen Ausbildung oder Ihres Studiums. Der Kredit ist zeitlich befristet und besonders zinsgünstig.


Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners sind grundsätzlich ohne Bedeutung für die Bewilligung des Bildungskredits. Sicherheiten werden von Ihnen nicht verlangt. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungskredit haben Sie jedoch nicht.


Förderhöhe und Förderdauer


Der Bildungskredit kann als Darlehen bis zu EUR 7.200 gewährt werden. Der Förderzeitraum beträgt höchstens 24 Monate.


Für ein Studium kann Ihnen das Darlehen zunächst nur bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters bewilligt werden. Nach dem Ende des 12. Hochschulsemesters müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums (24 Monate) beenden können.


Für eine schulische Ausbildung kann ein Bildungskredit nur in den letzten 24 Monaten der Ausbildung bewilligt werden. Zudem müssen Sie Ihre Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss beenden oder vorher einen Berufsabschluss erworben haben. Die Ausbildung muss nach dem BAföG förderfähig sein.


Studium im Ausland


Auch wenn Sie an einer ausländischen Universität studieren, können Sie einen Bildungskredit bekommen. Die ausländische Bildungseinrichtung muss als gleichwertig anerkannt sein.


Auszahlung und Rückzahlung


Den Bildungskredit zahlt Ihnen die KfW-Bankengruppe in monatlichen Raten zu je EUR 100,00, 200,00 oder 300,00 aus. Sie können die Höhe der von Ihnen beantragten Rate während des beantragten Zahlungszeitraumes nicht mehr ändern. Sie können aber eine Abschlagszahlung erhalten, wenn Sie entsprechenden Bedarf, zum Beispiel an kostenintensiven Arbeitsmaterialien, geltend machen. Die Abschlagszahlung kann bis zu EUR 3.600 betragen, wenn insgesamt die 24 Monatsraten und EUR 7.200 nicht überschritten werden.


Die Tilgung beginnt 4 Jahre nach der Fälligkeit der 1. Auszahlung. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten zu EUR 120,00.


Sie können den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.


Zinsen


Für die Laufzeit fallen Zinsen an. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Der Nominalzinssatz enthält einen Verwaltungskostenzuschlag von jährlich einem Prozent.


Hinweis: Ausländische Studierende müssen zusätzlich weitere Voraussetzungen erfüllen.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow