Binnenmarktinformationssystem; Beantragung eines Zugangs durch öffentliche Stellen in Bayern
Zum Binnenmarktinformationssystem (IMI) können zuständige Behörden und sonstige öffentliche Stellen in Bayern auf Antrag Zugang erhalten.
Das Binnenmarktinformationssystem (IMI) ist ein sicheres mehrsprachiges Online-Tool, das den Informationsaustausch zwischen Stellen erleichtert, die an der praktischen Umsetzung des EU-Rechts beteiligt sind. Darüber können nationale, regionale und kommunale Behörden schnell und einfach mit Behörden in anderen EU-Ländern kommunizieren.
Über das IMI können zuständige Stellen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist, Informationsanfragen und Vorwarnungen versenden u.a. Anträge auf einen Europäischen Berufsausweis bearbeiten. Ansprechpartner in ausländischen Behörden können über das System leicht gefunden werden. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass das Sprachproblem gelöst wird, da Formulare in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können freie Texte mithilfe einer (maschinellen) Übersetzungsfunktion übersetzt werden. Das System wurde von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt und wird von der Kommission betrieben und finanziert.
Auf Grund § 3 Abs. 2 und § 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren bei der Anwendung des europäischen Binnenmarktinformationssystems IMI im Bereich der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (IMI-Verordnung – IMIV) übernimmt die Regierung der Oberpfalz zentral für Bayern die Aufgaben des Koordinators und der Betreuung für das IMI. Behörden und sonstige öffentliche Stellen in Bayern, die einen Zugang zum IMI benötigen, müssen diesen bei der Koordinierungsstelle der Regierung der Oberpfalz beantragen.