Biomasseheizwerk; Beantragung einer Förderung

Das Förderprogramm BioKlima fördert Neuinvestitionen zur Errichtung von automatisch beschickten Biomasseheizwerken sowie Neuinvestitionen zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen in Verbindung mit der Errichtung von Biomasseheizwerken.

Zweck


Durch die Errichtung von Biomasseheizwerken soll ein Beitrag zur Umsetzung des Bayerischen Energieprogramms und zum Klimaschutz geleistet werden. Mit den geförderten Projekten sollen jährlich bis zu 5.000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.


Gegenstand


Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse sowie Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen nach Maßgabe dieser Richtlinien.


Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften und kirchliche Einrichtungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern), die die Investition tätigen.


Zuwendungsfähige Kosten


Zuwendungsfähige Kosten für Errichtung eines Biomasseheizwerkes:


  • Zuwendungsfähig sind die Investitionsmehrkosten gegenüber einer fossilen Vergleichsanlage.
  • Diese können im Einzelnen die Kosten für folgende Maßnahmen sein:
    • Biomassespezifische Anlagenteile (biomassespezifische Mehrkosten für Biomassekessel, Filteranlage, Wärmespeicher, Abgaswärmetauscher etc.)
    • Hydraulik (biomassespezifische Mehrkosten)
    • bauliche Anlagen und Erschließung (biomassespezifische Mehrkosten)
    • Planungskosten(anteilig für biomassespezifische Mehrkosten)


Art und Höhe


  • Grundförderung Biomasseheizwerk: Die Zuwendung beträgt zwischen 30 Prozent und 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (Investitionsmehrkosten Biomasseheizwerk gegenüber einer leistungsgleichen fossilen Energieerzeugungsanlage). Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung.
  • Biomasseheizsysteme mit Abgaswärmetauscher (Economiser) oder Abgaskondensationsanlage erhalten zusätzlich zur Grundförderung eine Förderung in Höhe von 5 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Biomasseheizsysteme mit Nutzung von neuinstallierter solarer Wärme erhalten ab einer solaren Deckung von 10 Prozent bzw. 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung eine Förderung in Höhe von 5 Prozent bzw. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
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