Bodenseeschifferpatent; Abnahme der Prüfung
20.01.2020
Das Bodenseeschifferpatent kann erteilt werden, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden- oder nachgewiesen ist.
Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
- das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
- das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat
Das Bodenseeschifferpatent erhalten Sie für folgende Kategorien:
- Kategorie A: motorbetriebene Schiffe, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
- Kategorie B: Fahrgastschiffe
- Kategorie C: Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
- Kategorie D: Segelboote