Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen; Anmeldung zur Fachkundeprüfung

Um eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zu erhalten, müssen Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen ihre Fachkunde im Umgang mit diesen Explosivstoffen nachweisen. Die erforderlichen Prüfungen werden durch das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern für ganz Bayern abgenommen.

Zum Erwerb der Fachkunde im Umgang mit Treibladungspulver ist in der Regel ein entsprechender staatlich anerkannter Lehrgang zu besuchen, der zumeist von privaten Anbietern veranstaltet wird. Häufig organisieren auch einschlägige Schützen- oder Böllervereine solche Lehrgänge. Ob die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse erworben wurden, wird durch eine Fachkundeprüfung nachgewiesen, die von der Gewerbeaufsicht zumeist im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Lehrgang vor Ort durchgeführt wird.


Die bei erfolgreich absolvierter Prüfung nachgewiesene Fachkunde berechtigt allerdings noch nicht zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver, ist aber wesentliche Voraussetzung für eine entsprechende Erlaubnis.


Die Erlaubnis wird von den Kreisverwaltungsbehörden erteilt, wenn die übrigen notwendigen Voraussetzungen wie z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen werden.

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