Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Landkreis; Durchführung
20.01.2020
Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten des Landkreises direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses.