Bürgschaft; Beantragung

Zur Aufnahme von Bankkrediten ist in der Regel die Stellung ausreichender bankmäßiger Sicherheiten erforderlich. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen stehen solche Sicherheiten häufig nicht zur Verfügung. Sie haben daher Schwierigkeiten, ihren Kapitalbedarf zu decken. LfA-Bürgschaften sollen auch diesen Unternehmen die Kreditaufnahme ermöglichen.

Soweit nicht die Bürgschaftsbank Bayern zuständig ist (für die Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten-/Landschaftsbau bis zu einem bestimmten Höchstbetrag) werden durch die LfA Förderbank Bayern Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen (Hausbankprinzip) für Kredite an Unternehmen übernommen, die ohne Bürgschaft der LfA Förderbank Bayern mangels der erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten nicht oder nicht zu den vorgesehenen Bedingungen gewährt werden können.

Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.

Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern zu erhalten.

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