Coaching; Beantragung einer Förderung
Förderung des Coachings von Existenzgründern und Betriebsübernehmern in der Vorgründungsphase. Projektträger sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und das Institut für Freie Berufe.
Gefördert wird gezieltes Einzelcoaching für Existenzgründer und Betriebsübernehmer kleiner und mittlerer Unternehmen vor der Gründung/Übernahme. Coaching soll dazu beitragen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Vermittlung entsprechender Informationen und fachlicher Kenntnisse zu sichern und zu verbessern. Ausgeschlossen von der Förderung ist Coaching, das sich auf die Erarbeitung von EDV-Software oder überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen und gutachterliche Stellungnahmen bezieht.
Förderfähig sind maximal 10 Beratungstage. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 Euro pro Tag. Davon werden 70% als Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt im Erstattungswege, das heißt der Zuschuss wird erst nach vollständiger Bezahlung der Beraterrechnung ausgezahlt.