Container; Beantragung der Zulassung
20.01.2020
Bayerische Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen hierfür im Interesse der Verkehrssicherheit eine entsprechende Zulassung. Ausgenommen sind Container, die für den Luftverkehr entwickelt sind.
Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.
Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.