Debütantenkatalog; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert junge freischaffende Künstlerinnen und Künstler beim Einstieg in die Professionalität. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für die Herstellung eines Debütantenkatalogs.
Zweck
Die Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen dienen der Förderung von Ausstellungen junger freischaffender Künstlerinnen und Künstler.
Gegenstand
Gefördert werden die Kosten für die Herstellung eines Debütantenkatalogs. Eine Ausstellungsförderung wird nicht gewährt.
Zuwendungsempfänger
Die Künstlerinnen und Künstler können sich nicht selbst für eine Förderung bewerben, antragsberechtigt ist ausschließlich der Veranstalter der Ausstellung.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind ausschließlich jene Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Erstellung des Debütantenkatalogs stehen. Eine Ausstellungsförderung wird nicht gewährt.
Art und Höhe
Die Förderung beträgt 3.000 Euro je Katalog.