Dienstleistungsportal Bayern; Informationsportal und Kommunikationsplattform für Unternehmer

Über das Dienstleistungsportal Bayern können sich Unternehmer aus dem In- und Ausland über alle für ihre Tätigkeit erforderlichen Formalitäten und Verfahren und über die zuständigen Stellen und den Einheitlichen Ansprechpartner informieren. Im Portal sind außerdem Informationen über die Anerkennung von beruflichen Auslandsqualifizierungen veröffentlicht.

Mit diesem Internetangebot werden die Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) umgesetzt. Deren Ziel ist der Abbau bürokratischer Hindernisse und die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. Das Portal ist als Gemeinschaftsprojekt des Bayerischen Ministerium des Innern, für Bau und Verkehr und des Bayerischen Ministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unter Mitwirkung der Wirtschaftskammern und der Kommunalen Spitzenverbände entstanden.

Interessierte Dienstleister / Unternehmer erhalten im Dienstleistungsportal Bayern einschlägige allgemeine Informationen über rechtliche Voraussetzungen, Formalitäten, Verbände, Organisationen, Register und Rechtsbehelfe. Ferner werden jeweils die sachlich und örtlich zuständige Behörde und – sofern einschlägig – der zuständige Einheitliche Ansprechpartner angezeigt. Notwendige Formulare können heruntergeladen oder entsprechende Online-Verfahren aufgerufen werden.

Die „Plattform für sichere Kommunikation in Bayern“ ermöglicht Unternehmern aus dem In- und Ausland eine kostenlose verschlüsselte elektronische Kommunikation mit den angeschlossenen öffentlichen Stellen in Bayern (insbesondere Behörden und Kammern sowie Einheitliche Ansprechpartner). Sie können über die Plattform Nachrichten und Anträge sicher an die zuständigen angeschlossenen Stellen und/oder Einheitlichen Ansprechpartner übermitteln.

  • Wenn Sie eine Dienstleistung in Bayern aufnehmen oder ausübern und über die Plattform sicher kommunizieren möchten, werden Sie nach Auswahl der Daten für Ihr Vorhaben als Dienstleister mit Klick auf „Zur Online-Antragstellung“ im Registerblatt „Anforderungen“ oder „Formulare“ an die Plattform weitergeleitet.
  • Wenn Sie Ihren erlernten Beruf anerkennen lassen und über die Plattform sicher kommunizieren möchten, werden Sie nach Auswahl der Daten für Ihr Vorhaben zur Berufsanerkennung (= Dienstleistung „Berufsanerkennung“) mit Klick auf „Zur Online-Antragstellung“ im Registerblatt „Anforderungen“ oder „Formulare“ an die Plattform weitergeleitet. Sie müssen zunächst die für Ihren Beruf zuständige Stelle z. B. über den Anerkennungsfinder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ ermitteln und diese dann bei der Anlage des Fallpostfaches auswählen.
  • Wenn Sie mit einer bestimmten Behörde in Kontakt treten möchten, werden Sie nach Auswahl der Behörde mit Klick auf „Sichere Online-Kommunikation“ an die Plattform weitergeleitet. Der Link zur „Sicheren Online-Kommunikation“ wird nur angezeigt, wenn die Behörde die sichere Kommunikation über diese Plattform eröffnet hat.

An der Plattform müssen Sie sich zunächst zur Anlage eines Benutzerkontos registrieren / authentifizieren (die erstmalige Registrierung kann bis zu 10 Werktage dauern) und anschließend je Vorhaben ein sog. Fallpostfach anlegen.

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