Drittkräfte an staatlichen Schulen; Beantragung der Einstellung

Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und sonstigen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

Bildung ist einer der maßgebenden Faktoren für eine gelingende Integration. Der Freistaat Bayern stellt seit dem Jahr 2016 zusätzliche Haushaltsmittel und Planstellen für ergänzende Sprachförderangebote und andere schulische Integrationsprojekte zur Verfügung. Die ankommenden Kinder und Jugendlichen sollen insbesondere in speziellen Deutschklassen und Berufsintegrationsklassen die deutsche Sprache und die Grundwerte für das Leben in Bayern kennenlernen. Mit den sogenannten „Mitteln für Drittkräfte“ werden Personen eingestellt, die unterrichtsbegleitend insbesondere Sprach- und Alphabetisierungskurse sowie interkulturelle Projekte zur Förderung der Integration durchführen.

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