Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe; Beantragung einer Förderung

Der Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechende ehrenamtliche Strukturen, die sich der Unterstützung, allgemeinen Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehender Personen zum Ziel gesetzt haben, können gefördert werden. Solche Strukturen können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.

Zweck und Gegenstand


In Deutschland wird die überwiegende Zahl von Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen und nahestehenden Personen gepflegt. Hierbei gelangen häuslich Pflegende oft an die Grenze Ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit, weshalb der Freistaat Bayern Angebote zur Unterstützung im Alltag fördert, um einer Überforderung entgegenzuwirken. Um unterstützende Angebote weiter auszubauen und neue innovative Konzepte zu entwickeln, fördert Bayern den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege.


Zuwendungsempfänger


Gefördert werden können Sorgenetzwerke, Schulungen und Fortbildungen von ehrenamtlich Tätigen sowie weitere Angebote zum Aus- und Aufbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen.


Zuwendungsfähige Kosten


Gefördert werden können die Kosten des Angebots.


Art und Höhe


Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.


Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.

 

Die Förderungen erfolgt zu gleichen Teilen durch den Freistaat Bayern und die soziale und private Pflegeversicherung.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow