Ehrenamtliche Bürgerbusprojekte; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert ehrenamtliche Bürgerbusprojekte.

Zweck


Das Förderprogramm  unterstützt ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, um das Verkehrsangebot insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten.


Gegenstand


Gefördert werden ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, die in den örtlichen ÖPNV integriert sind und über eine Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen.


Zuwendungsempfänger


Gefördert werden die Träger der Projekte, regelmäßig Vereine oder Gemeinden.


Zuwendungsfähige Kosten


Zuwendungsfähig sind die Beschaffung von Fahrzeugen, die Organisationsaufwendungen und die notwendigen Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung.


Art und Höhe


Die Förderung des Freistaates erfasst alle Bereiche des Projektes und ruht auf drei Säulen:


  • Förderung der Beschaffung der Fahrzeuge mit 50 Prozent und bis 20.000 Euro, bzw. bei barrierefreien Fahrzeugen bis 30.000 Euro.
  • Organisationspauschale von 2.000 Euro pro Jahr zur Unterstützung der Organisation des Vereins
  • Bezuschussung der Kosten für die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung und der notwendigen Unterlagen und ärztliche Untersuchungen mit 200 Euro je erforderlicher Fahrerlaubnis
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