Einstiegsqualifizierung in der Altenpflege; Anzeige des Abschlusses eines Einstiegsqualifizierungsvertrages
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges 6- bis 12-monatiges Praktikum in einem Betrieb mit dem Ziel einer sich anschließenden Ausbildung. Der Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist, im Falle der Vorbereitung auf einen nach dem Altenpflegegesetz anerkannten Ausbildungsberuf, durch den Arbeitgeber der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.
Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum in einem Betrieb. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monate. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen vom Betrieb eine Vergütung.
Der Abschluss des Vertrages ist der nach dem Berufsbildungsgesetz, im Fall der Vorbereitung auf einen nach dem Altenpflegegesetz anerkannten Ausbildungsberuf der nach Landesrecht zuständigen Stelle anzuzeigen. Das ist in Bayern die Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet „Soziales und Jugend“).