Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beratung der Kommunen

Die Regierungen beraten kommunale Straßenbaulastträger bei Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzgesetz.

Bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an Bahnübergängen und Bahnüber- oder ‑unterführungen im Zuge von kommunalen Straßen treten häufig bautechnische und rechtliche Schwierigkeiten auf. Zur Vermeidung finanzieller Nachteile wird den Kommunen empfohlen, vor dem Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen den fachkundigen Rat der Regierung einzuholen.

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