Eltern- und Familienbildung am Wochenende; Beratung und Beantragung einer Förderung
Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich grundsätzlich an alle Eltern. Sie bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen.
Für Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende, die als Tageskurse am Wochenende (Samstag oder Sonntag, ggf. auch an gesetzlichen Feiertagen und/oder einzelnen Brückentagen zwischen den gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden) oder als Wochenendseminare (Freitag, Samstag, Sonntag) durchgeführt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung gewährt werden.
Die Förderung der Teilnahme an Wochenendseminaren ist einkommensabhängig. Das jährliche Nettoeinkommen der Familie muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:
- für einen alleinstehenden Elternteil (mit einem Kind) 19.000 €,
- für beide Eltern (mit einem Kind) 20.500 €,
- für jedes weitere Kind 4.800 €.
Eine Einkommensprüfung entfällt, wenn die Familie bzw. der Haushaltsvorstand Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe (Lebensunterhalt, Hilfe zum) oder Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) bezieht.
Die staatliche Zuwendung beträgt je Veranstaltungstag bis zu 23,50 € für jedes berücksichtigungsfähige Kind und bis zu 26,50 € für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen.
Es werden nur Wochenendseminare gefördert, für die noch keine Buchung beim Veranstalter erfolgt ist. Das Wochenendseminar darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides gebucht werden. Eine unverbindliche Reservierung ist allerdings zulässig. Die Zuwendung wird nach der Bildungsmaßnahme ausgezahlt. Eine Vorauszahlung oder Abtretung der Zuschüsse an den Veranstalter oder an eine andere Person ist nicht möglich.
Für Tageskurse am Wochenende werden von den Veranstaltern sozialverträgliche Kostenbeiträge erhoben.
Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern sind zuständig für die Beratung und Durchführung der Angebote. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist zuständig für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung der staatlichen Zuwendung.