Energiemanagement der Kommune; Informationen
20.01.2020
Kommunale Behörden können in ihren Gebäuden Energie sparen und die Energieeffizienz durch planvolles Vorgehen steigern.
Unter „Energiemanagement“ oder „Energiebewirtschaftung“ kann man sämtliche Aktivitäten zur wirtschaftlichen Realisierung der energiegünstigsten Betriebsweise von Gebäuden und Anlagen unter Einhaltung definierter Komfortgrenzen verstehen.
Zu den Aufgaben eines Energiemanagements in einer kommunalen Behörde können gehören:
- Sicherstellung der Energieversorgung und der optimalen Betriebsführung von Anlagen
- Planung und Koordination von Energieeinsparmaßnahmen
- Energetische Optimierung von technischen Anlagen
- Reduzierung von Emissionen durch den Einsatz von regenerativen Energieträgern
- Durchführung von Gebäudeanalysen
- Planung von Maßnahmen wie Heizungssanierung oder Wärmedämmmaßnahmen
- Durchführung von Motivationsprogrammen für energiebewusstes Verhalten und Mitarbeiterschulungen
- Energieverbrauchserfassung und -auswertung: Verbrauchscontrolling, Benchmarking der Wasser- und Energieverbrauchswerte, Kostenüberwachung