Energiesachverständige/r; Beantragung der Eintragung in Liste der Sachverständigen

Private Sachverständige, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bescheinigen, müssen anerkannt werden. Die Anerkennung der Sachverständigen erfolgt für Architekten durch Eintragung in einer von der Bayerischen Architektenkammer zu führenden Liste und für Ingenieure durch Eintragung in eine von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu führenden Liste.

In der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), der früheren Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung EnEV (ZVEnEV), ist die Anerkennung privater Sachverständiger vorgesehen, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen der EnEV bescheinigen, womit behördliche Prüfaufgaben insoweit entfallen. Die Anerkennung der Sachverständigen erfolgt für Architekten durch Eintragung in eine von der Bayerischen Architektenkammer zu führenden Liste. Für Ingenieure erfolgt die Anerkennung durch Eintragung in eine von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu führenden Liste.

Die Entscheidung über die Eintragung trifft ein bei den jeweiligen Kammern eingerichteter Eintragungsausschuss. Bei dessen Entscheidung handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Verwaltungsakt.

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