Entwicklungszusammenarbeit; Informationen

Der Freistaat Bayern engagiert sich mit entwicklungspolitischen Maßnahmen im In- und Ausland, um die Lebensbedingungen von Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern.

Ziel der Entwicklungszusammenarbeit des Freistaats Bayern ist es, im Rahmen seiner Möglichkeiten weltweit einen Beitrag zur Bekämpfung der Armut, zu einer nachhaltigen und friedlichen Entwicklung, zur Völkerverständigung sowie zur Minderung von Fluchtursachen zu leisten. Die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern sollen verbessert und gute Regierungsführung gestärkt werden. Der Freistaat Bayern engagiert sich in vielfältiger Hinsicht im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und deckt unterschiedliche Themenfelder ab. Dazu gehören: Gute Regierungsführung, Politik und Institutionenberatung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, berufliche und schulische Bildung, Klimaschutz, Umwelt und Energie, wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit, Ernährungssicherheit und ländliche Räume, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie Kultur, Migration und Entwicklung.


Die Zusammenarbeit mit ausgewählten Ländern erfolgt in partnerschaftlicher Weise, stärkt die Eigenverantwortung der Partnerländer, bietet Hilfe zur Selbsthilfe an, achtet auf Subsidiarität und die Einhaltung internationaler Konventionen und Standards. Durch Einbindung und Abstimmung mit der Bundesebene, insb. dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Auswärtigen Amt (AA), ist zudem die Koordination von Bundes- und Landesprojekten gewährleistet.


Die Pflege und Weiterentwicklung der Beziehungen zu den Partnerregionen des Freistaats Bayern spielt eine besondere Rolle, da hier ein hohes gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit besteht. Darüber hinaus ist der Freistaat Bayern auch für Kooperationen mit anderen Ländern offen.


Entwicklungspolitische Inlandsarbeit


Der Freistaat Bayern zielt zudem darauf ab, ein besseres Verständnis der hiesigen Bevölkerung für Probleme der Entwicklungs- und Schwellenländer zu erreichen sowie die globalen Zusammenhänge und gegenseitigen Abhängigkeiten zu verdeutlichen und zu einer weltweit nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Deshalb werden die Auslandsaktivitäten ergänzt durch Inlandsarbeit wie schulische und außerschulische Maßnahmen, Netzwerkbildung und die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen aus dem Eine-Welt-Bereich. So fördert Bayern die zivilgesellschaftliche entwicklungspolitische Bildungsarbeit im Inland, insbesondere des Eine Welt Netzwerks Bayern e.V., des bayerischen Dachverbands entwicklungspolitischer Akteure. Seit 2014 beteiligt sich Bayern am bundesweiten Promotorenprogramm, das zu 60% vom Bund und zu 40% von den Ländern finanziert wird. Tätigkeitsbereiche der Promotoren sind u.a. Globales Lernen, Fairer Handel, nachhaltige Beschaffung, global verantwortliches Wirtschaften, Kommunen und Eine Welt, Partnerschaftsarbeit und Freiwilligenarbeit.


Der Bayerische Afrikaplan


Mit dem „Bayerischen Afrikapaket“ will die Staatsregierung ihren Beitrag leisten, den Kontinent künftig stärker als Kontinent der Chancen wahrzunehmen und die nachhaltige Entwicklung einzelner Länder zu unterstützen. Die Schwerpunkte des Bayerischen Afrikapaketes liegen auf den Staaten Äthiopien, Tunesien, Senegal und den südafrikanischen Regionen Westkap und Gauteng und auf bayerischen Kernkompetenzen: Schulische Bildung und Wissenschaft, Wirtschaft und Berufliche Bildung, Landwirtschaft und Umwelt sowie dem Aufbau einer leistungsstarken öffentlichen Verwaltung. Das im April 2019 eröffnete Bayerische Afrikabüro in Addis Abeba ist zentraler Anlaufpunkt und Drehscheibe für den Kontakt mit Äthiopien und ganz Afrika.


Koordinierung


Innerhalb der Bayerischen Staatsregierung hat die Bayerische Staatskanzlei die Koordinierungsfunktion für die Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und, falls ressortübergreifend, die Federführung. Dr. Florian Herrmann, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien, ist der zentrale Ansprechpartner der Staatsregierung für Nichtregierungsorganisationen im Bereich Entwicklungspolitik und Eine Welt-Arbeit. Die jeweiligen Fachressorts führen Maßnahmen in eigener Verantwortung durch.


Grundlagen


Grundsätzlich ist der Bund für die Entwicklungspolitik zuständig, jedoch leisten die Länder durch ihre eigenen Aktivitäten einen wichtigen Beitrag auf nationaler und internationaler Ebene. Die verschiedenen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen (siehe „Weiterführende Links“) verleihen dem Wunsch der Länder Ausdruck, sich mit ihren spezifischen Kompetenzen entwicklungspolitisch zu engagieren. Die Bayerische Staatsregierung hat am 30. April 2013 Leitsätze der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Freistaates Bayern (siehe „Weiterführende Links“) verabschiedet, die den Rahmen für die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sowie die Inlandsarbeit vorgeben. Das Leitziel einer weltweit nachhaltigen Entwicklung und die im September 2015 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten nachhaltigen Entwicklungsziele/Sustainable Development Goals (SDGs) bilden dabei den globalen Rahmen der bayerischen Entwicklungszusammenarbeit.

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