Erwachsenenbildung, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Träger der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.

Zweck


Der Freistaat Bayern fördert Träger der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.


Gegenstand


Gegenstand der Förderung sind die mit dem Betrieb der Erwachsenenbildungseinrichtung entstehenden Kosten.


Zuwendungsempfänger


Gefördert werden gemeinnützige Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die als staatlich anerkannte Landesorganisation der Erwachsenenbildung bzw. als Träger auf Landesebene anerkannt oder Mitglieder dieser Organisationen sind.


Zuwendungsfähige Kosten


Die Förderung wird zu den Kosten des Betriebs der Einrichtungen gewährt.


Art und Höhe


Die Förderung wird als institutionelle Förderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt.


Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und den für das Vorvorjahr gemeldeten Teilnehmerdoppelstunden.

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