Europäischer Fonds für regionale Entwicklung; Informationen

EFRE: Die Bayerische Staatsregierung fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern. Unsere Strukturpolitik richten wir konsequent an diesem Ziel aus. Ein wichtiges Instrument ist dabei der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist mit ungefähr einem Drittel des EU-Budgets einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, die Lebensbedingungen in den verschiedenen europäischen Regionen durch Investitionen in zentrale Handlungsfelder zu verbessern. Die dafür notwendigen Finanzmittel stellt die Europäische Union über verschiedene Struktur- und Investitionsfonds bereit. Einer dieser Fonds ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der EFRE unterstützt in Bayern in der Förderperiode 2014 bis 2020 die Förderziele „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und „Europäische territoriale Zusammenarbeit“.

Bayern konnte für die Förderperiode 2014 – 2020 EFRE-Mittel in Höhe von rund 495 Mio. Euro für das Förderziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ akquirieren. 60 % der EFRE-Mittel sind für das „EFRE-Schwerpunktgebiet“ reserviert. Dieses Gebiet umfasst die strukturschwächeren Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns mit einem Umfang von rund 30 % der bayerischen Bevölkerung.

Inhaltlich konzentriert sich das neue EFRE-Programm auf fünf Förderbereiche:

  1. Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation: Förderung von Forschungs- und Kompetenzzentren, Förderung des Technologietransfers zwischen Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU: Innovative Finanzinstrumente, Einzelbetriebliche Investitionsförderung für KMU im EFRE-Schwerpunktgebiet, Förderung von Dienstleistungseinrichtungen für Unternehmen, Export Bavaria, Förderung barrierefreier öffentlicher Tourismusinfrastrukturen
  3. Klimaschutz: Energieeinsparung in Unternehmen, Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen, Verringerung der CO2-Freisetzung aus An-, Nieder- und Hochmoorböden
  4. Hochwasserschutz
  5. Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume: Förderung nichtstaatlicher Museen, Förderung einer nachhaltigen Nutzung von Baudenkmälern und kulturhistorisch bedeutsamen Gebäuden, Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen sowie Gebäudeleerständen, Grün- und Erholungsanlagen.

Förderbereiche, Fördergebiet, Förderbedingungen und Anlaufstellen finden Sie auf unserer Internetseite (siehe unter „Weiterführende Links“). 

 

Für das Förderziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ stehen im Förderzeitraum 2014-2020 insgesamt 8.948 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung.

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit ist ein Teil der Kohäsions- und Strukturpolitik der Europäischen Union und fördert die Zusammenarbeit der Regionen in Europa. Ihr Ziel ist die Stärkung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung sowie des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit umfasst drei Ausrichtungen:

  1. INTERREG A: grenzübergreifende Zusammenarbeit von Partnern aus mindestens zwei Staaten in einem gemeinsamen Grenzgebiet
  2. INTERREG B: transnationale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten in so genannten Kooperationsräumen
  3. INTERREG EUROPE: interregionale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten EU-weit

Die thematische Ausrichtung sowie sämtliche Regelungen zur Antragstellung und Förderung sind in den jeweiligen „Kooperationsprogrammen“ festgeschrieben. Die Zusammenarbeit erfolgt in Projekten, die in der Regel „bottom-up” entwickelt werden. In jedem Projekt gibt es einen federführend zuständigen Partner, den „Leadpartner“.

Die Mitgliedstaaten sind zuständig für die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit. Sämtliche Entscheidungen werden von den jeweils am Programm beteiligten Mitgliedstaaten gemeinsam getroffen. Für jedes Programm gibt es eine gemeinsame Verwaltungsbehörde in einem am Programm beteiligten Staat.

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