Europäischer Meeres- und Fischereifonds; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in die Erwerbsteichwirtschaft und -fischerei aus eigenen Mitteln und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2020).
Zweck und Gegenstand
Mit dem EMFF 2014 – 2020 werden Teichwirte und Erwerbsfischer unterstützt, um produktive Investitionen in ihren Betrieben umzusetzen, z. B. Neubau oder Modernisierung von Teichanlagen, Bau von Betriebsgebäuden, Anschaffung von Maschinen und Geräte zur Produktion oder zur Verarbeitung und Vermarktung von Fischen und Fischerzeugnissen. Ebenso wird die Entwicklung der sog. Fischwirtschaftsgebiete unterstützt. Das sind bestimmte Regionen, die durch die Teichwirtschaft besonders geprägt sind und in denen sich Fischereiliche Lokale Aktionsgruppe zur Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gebildet haben.
Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und innovativen Aquakultur und Binnenfischerei in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
- Fischwirtschaftliche Betriebe (Nachweis über die erwerbsmäßige Teichwirtschaft/Fischerei ist vorzulegen.)
- Unternehmen des Handels in der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen
- Verbände und Organisationen der Fischerei
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Zuschuss oder Zuweisung (Projektförderung) im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Bei Umstellung auf ökologische Aquakultur wird die Zuwendung als Festbetrag (Ausgleich für die Mehrkosten bzw. Einkommensverluste) gewährt.
Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %. Bei Maßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen oder kollektiven Begünstigten durchgeführt werden, ist eine Erhöhung des Fördersatzes möglich.
Die Zuwendung ist begrenzt auf einen Gesamtzuschuss von max. 250.000 EUR je Zuwendungsempfänger. Diese Obergrenze kann im EMFF-Programm höchstens einmal ausgeschöpft werden.