Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist der älteste Strukturfonds der Europäischen Union (EU). Seit über 60 Jahren ist der ESF das bedeutendste Instrument der EU zur Förderung der Beschäftigung, zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und zu Investitionen in das Humankapital.


Am 01.01.2014 hat für 28 Mitgliedsstaaten eine neue Programmplanungsperiode (Förderzeitraum 2014-2020) begonnen. Der ESF orientiert sich dabei an der Strategie „Europa 2020“ mit den Zielen intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Bis zum Jahr 2020 will die Europäische Union fünf Kernziele erreichen, die sich auf folgende Bereiche beziehen: Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klima/Energie, Bildung, soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung. Besondere Bedeutung wird hierbei den drei Hauptzielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie eingeräumt: Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität, sozialer Zusammenhang und soziale Eingliederung.


Für den Förderzeitraum 2014-2020 partizipiert Bayern an dem Ziel „Perspektiven in Bayern – Perspektiven in Europa“ mit rund 300 Millionen Euro aus Mitteln des ESF. Unter Berücksichtigung der nationalen Kofinanzierung stehen Bayern im aktuellen Förderzeitraum insgesamt 600 Millionen Euro für Aktionen im Bereich des Arbeitsmarktes und zur Integration ins Erwerbsleben zur Verfügung.


Die Bayerische Staatsregierung fördert mit Mitteln aus dem ESF Aktionen zur


  • Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (Förderung von Ausbildungsplätzen, der handwerklichen Berufsausbildung und Ausbildungsreife für Jugendliche, Berufseinstiegsbegleitung, Förderung von Unternehmergeist und Existenzgründungen, Weiterbildung Erwerbstätiger, Netzwerktätigkeit zwischen Hochschulen und Unternehmen. Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben)
  • Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung (Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitsloser)
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen (Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotenzials junger Menschen im schulischen Bereich)


ESF-Mittel werden Projektträgern (private Bildungsträger, Unternehmen, staatliche Stellen wie z. B. Kommunen, Jobcenter etc.) für die Durchführung von Qualifizierungs- und Arbeitsmarktprojekten bewilligt, an denen die jeweiligen Zielgruppen teilnehmen können. Mit Ausnahme der Förderung im Rahmen von „Fit for Work“ und dem Bayerischen Bildungsscheck werden in der Regel mit Mitteln des ESF keine Einzelpersonen gefördert. Vom ESF geförderte Maßnahmen müssen neben den EU-Mitteln nationale öffentliche und/oder private Gelder erhalten, was als „Kofinanzierungsprinzip“ bezeichnet wird.


Die Mittel aus dem ESF werden zusätzlich und ergänzend eingesetzt. Das bedeutet, dass gesetzliche Leistungen wie aus dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) oder dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) grundsätzlich vorrangig sind und durch den ESF nicht ersetzt werden können.


Aktuelle Auskünfte und Ansprechpartner finden Sie auf der Seite www.esf.bayern.de.

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