Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege; Beantragung der Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege – Greenkeeper – ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
Die Fortbildung zum „Fachagrarwirt Golfplatzpflege – Greenkeeper“ mit staatlicher Prüfung setzt einen Abschluss in einem „grünen Beruf“ als Landwirt / Landwirtin, Gärtner / Gärtnerin, Forstwirt / Forstwirtin oder Winzer / Winzerin und einer anschließenden dreijährigen Berufserfahrung bzw. die Meisterprüfung voraus.
Im Fortbildungslehrgang „Fachagrarwirt Golfplatzpflege – Greenkeeper“ werden die wesentlichen Aufgabenbereiche eines Greenkeepers vermittelt: Grünflächenbau, Grünflächenpflege, Golfplatzpflege und Platzmanagement.
In der Theorie und vor allem in der Praxis geben die Referenten das notwendige Wissen und Können an die Teilnehmer weiter. Zwischen den Lehrgängen wird ein 12-wöchiges Praktikum absolviert. Hierbei gewinnt der zukünftige „Fachagrarwirt Golfplatzpflege – Greenkeeper“ Einblick in Organisation, Vorbereitung und Abwicklung des Golfplatzbetriebes.
Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger „DEULA Bayern GmbH“ in Freising zu erfahren (siehe unter „Weiterführende Links“).