Fachschule; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufnahme in Härtefällen

Die Voraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind in der Fachschulordnung geregelt. Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, so kann die Schulaufsichtsbehörde in Härtefällen Ausnahmen für die Aufnahme in Fachschulen genehmigen

Die Aufnahme in das erste Schuljahr setzt das Abschlusszeugnis der Berufsschule und die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung voraus. Bei Bewerbern, die bis zur Aufnahme in die Fachschule nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet waren und diese auch nicht als Berufsschulberechtigte besucht haben, ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule nicht erforderlich. Die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung ist: eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften technischen oder kaufmännischen Assistenten und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren. Bei Teilzeitunterricht kann die spätere einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Besuchs der Fachschule abgeleistet werden. Abweichend kann in die Meisterschule für Holzbildhauer auch aufgenommen werden, wer erfolgreich eine Gesellenprüfung als Holzbildhauer abgelegt hat. Die Aufnahme in die Fachschule für Produktdesign setzt den Abschluss der Berufsfachschule für Produktdesign voraus. Die Schulaufsichtsbehörde kann in Härtefällen Ausnahmen von den Voraussetzungen genehmigen. Bei der Aufnahme in eine Meisterschule erfolgt die Entscheidung in Abstimmung mit dem zuständigen Meisterprüfungsausschuss.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow