Fahrlehrerprüfung; Beantragung der Zulassung

Bewerber um die Fahrlehrererlaubnis werden unter bestimmten Voraussetzungen zur Fahrlehrerprüfung zugelassen.

Die Fahrlehrerprüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung, einer Fachkundeprüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil sowie für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE aus je einer Lehrprobe im theoretischen und im fahrpraktischen Unterricht.

 

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