Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte

Die amtliche Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt auf Antrag.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer findet in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die der amtlichen Anerkennung durch die örtlich zuständige Regierung bedarf, statt. Die Anerkennung kann für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis einzelner oder auch sämtlicher Fahrlehrerlaubnisklassen (BE, A, CE und DE) erteilt werden.

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