Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (für Seminarerlaubnis Aufbauseminar)

Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar erfolgt auf Antrag.

Um für die Leitung der Einweisungslehrgänge für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 FahrlG) berechtigt zu sein, muss an einem Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen teilgenommen werden.


Die Träger dieser Seminare bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.

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